Codice etico
Einführung
Die GapMed-Gruppe, zu der unter anderem die Gap Med Società tra Professionisti S.p.A., Gap Med SA und GAPMED LTD gehören (im Folgenden gemeinsam als die „Gesellschaften“ bezeichnet), orientiert sich an den Prinzipien Integrität, Fairness und Legalität. Sie gewährleistet die Einhaltung von Gesetzen, internen Vorschriften und geltenden Vorschriften in den jeweiligen Ländern bei der Durchführung ihrer Geschäfte.
Die Gesellschaften haben sich zum Ziel gesetzt, die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt mit der Einhaltung der Wettbewerbsregeln in Einklang zu bringen und die korrekte und bewusste Nutzung der Ressourcen im Sinne sozialer Verantwortung zu fördern.
Zu diesem Zweck haben die Gesellschaften beschlossen, diesen Ethik-Kodex (im Folgenden auch als der „Kodex“ bezeichnet) zu verabschieden, der die Regeln und Leitprinzipien für ihr Verhalten sowohl in internen Beziehungen als auch in Beziehungen zu externen Parteien festlegt.
Empfänger und Anwendungsbereich
Die Bestimmungen des Kodex gelten ohne Ausnahmen für alle Mitarbeiter, Direktoren und Mitarbeiter der Gesellschaften, einschließlich der im Rahmen der Ausschreibungen, an denen die Gesellschaften teilnehmen, tätigen Gesundheitsberufe, und für alle, die direkt oder indirekt, dauerhaft oder vorübergehend, Beziehungen zu diesen aufbauen oder mit ihnen zusammenarbeiten, um ihre Ziele zu erreichen (im Folgenden auch als die „Empfänger“ bezeichnet).
Zu den Empfängern zählen beispielhaft folgende Dritte:
Lokale Gesundheitsbehörden, Krankenhäuser und im Allgemeinen öffentliche und private Einrichtungen, die eine Ausschreibung durchgeführt haben, an der die Gesellschaften teilnehmen (im Folgenden als „Vergabestellen“ bezeichnet);
Botschafter, die mit der Identifizierung von Gesundheitsberufen und eventuell privaten Kliniken für Kooperationen betraut sind;
Geschäftspartner, mit denen Kooperationen und Handelsbeziehungen eingegangen werden (z.B. Subunternehmer für Teile der Aktivitäten im Rahmen der Ausschreibungen, Vernetzung von Gesundheitsberufen usw.);
Lieferanten und Berater.
Die Empfänger sind verpflichtet, ihr Verhalten an den Prinzipien dieses Kodex auszurichten, müssen Dritte unverzüglich und angemessen über die im Kodex festgelegten Pflichten informieren und deren Einhaltung einfordern.
Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter die Einhaltung der Normen des Kodex als wesentlichen Bestandteil ihrer vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen des Vertrauens- und Treueverhältnisses betrachten.
Ethische Prinzipien und Verhalten
2.1 Loyalität und Transparenz
Im Einklang mit den Prinzipien von Loyalität und Transparenz ist es den Empfängern untersagt:
Tätigkeiten auszuführen, die den Interessen der Gesellschaften entgegenstehen oder mit ihnen unvereinbar sind;
Nachrichten zu verbreiten, die das Image und die Interessen der Gesellschaften schädigen können;
Informationen oder Nachrichten über die Gesellschaften ohne vorherige Genehmigung an Dritte weiterzugeben.
2.2 Legalität
Die Gesellschaften fördern hohe Integritätsstandards durch eine ehrliche und ethische Verwaltung ihrer Geschäfte.
Die Integrität und der Ruf der Gesellschaften hängen von der Ehrlichkeit und Unparteilichkeit jedes Empfängers ab, da persönliche Integrität die Grundlage für Unternehmensintegrität ist.
Die Gesellschaften verpflichten sich, die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die Bestimmungen dieses Kodex sowie die Unternehmensrichtlinien und -verfahren sowie allgemein anerkannte Praktiken einzuhalten.
Darüber hinaus verpflichten sich die Gesellschaften, insbesondere die Gap Med Società tra Professionisti S.p.A., ihre Aktivitäten an die Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 231 vom 8. Juni 2001 anzupassen.
In keinem Fall darf die Verfolgung der Interessen der Gesellschaften ein Verhalten rechtfertigen oder zulässig machen, das im Widerspruch zu geltenden gesetzlichen Bestimmungen steht.
Die Gesellschaften sorgen für die Durchführung geeigneter Schulungs-, Informations- und kontinuierlicher Sensibilisierungsmaßnahmen für die Empfänger in Bezug auf die Bestimmungen dieses Kodex und deren konkrete Anwendung.
2.3 Fairness und Wert des Menschen
Die Gesellschaften erkennen an, dass der Geschäftserfolg von der vollständigen Achtung der Rechte der Menschen abhängt, mit denen sie interagieren, und sichern zu, deren körperliche und moralische Integrität zu gewährleisten.
Die Gesellschaften fördern ein unterstützendes Arbeitsumfeld, das die Vielfalt der Mitarbeiter schätzt und jede Form von Diskriminierung ablehnt, einschließlich Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Gesundheitszustand, Rasse, Nationalität, kulturellem Hintergrund, politischen Meinungen, religiösen Überzeugungen und Zugehörigkeit zu Verbänden und Gewerkschaften.
Die Gesellschaften verbieten jede Form von Belästigung – sei sie physisch, verbal, schriftlich oder visuell – durch Mitarbeiter und Dritte.
2.4 Sorgfalt und Professionalität
Die Mitglieder der Organe, die Mitarbeiter und die Mitarbeiter, einschließlich der Gesundheitsberufe, verpflichten sich, ihre Tätigkeiten mit Sorgfalt und Professionalität auszuführen und dabei höchste Aufmerksamkeit auf die kontinuierliche Erbringung von Dienstleistungen auf hohem Niveau zu legen.
2.5 Schutz des Images
Die Einhaltung der ethischen Prinzipien und Werte dieses Kodex ist eine grundlegende Voraussetzung für die Schaffung und Aufrechterhaltung eines guten Rufs der Gesellschaften und trägt entscheidend zur Erreichung der Ziele und zum Erfolg der Gesellschaften bei und fördert die Beziehungen zu den oben genannten Dritten und der Gesellschaft im Allgemeinen.
Die Empfänger tragen durch die Einhaltung der Bestimmungen dieses Kodex zum Schutz des Images und des guten Rufs der Gesellschaften bei.
2.6 Unparteilichkeit und Management von Interessenkonflikten
Die Empfänger müssen Situationen und/oder Tätigkeiten vermeiden, die zu Interessenkonflikten gegenüber den Gesellschaften führen könnten oder die ihre Fähigkeit beeinträchtigen könnten, unparteiische Entscheidungen im besten Interesse der Gesellschaften zu treffen.
Es besteht die Pflicht, dem eigenen Vorgesetzten jede Information mitzuteilen, die auf eine potenzielle Konfliktsituation mit den Interessen der Gesellschaften hinweisen könnte.
2.7 Korruptionsbekämpfung
In den Beziehungen zwischen den Gesellschaften und Dritten müssen die Empfänger nach ethischen Normen handeln, die geltenden Vorschriften respektieren und die Verfahren/Richtlinien, die diese regeln. Die Beziehungen müssen ohne den Einsatz illegaler Mittel verwaltet werden.
Die Gesellschaften und die Empfänger verpflichten sich, insbesondere die nationalen und ausländischen Antikorruptionsvorschriften sowie europäische und nicht-europäische Vorschriften zu beachten.
Korruptionspraktiken, illegale Gefälligkeiten, kollusive Verhaltensweisen und die Aufforderung zu persönlichen Vorteilen für sich selbst oder andere sind ausdrücklich untersagt, selbst wenn solche Verhaltensweisen einen Vorteil, auch potenziell, für die Gesellschaften mit sich bringen könnten.
2.8 Geschenke, Geschäftliche Höflichkeiten und andere Vorteile (sog. Erleichterungszahlungen)
Es ist untersagt, Geschenke oder persönliche Höflichkeiten von Dritten, seien es Lieferanten, Berater, Geschäftspartner, Botschafter oder andere Personen, die über normale Höflichkeit und einen moderaten Wert hinausgehen und die 100,00 Euro nicht überschreiten, zu akzeptieren. Im Gegensatz dazu ist es absolut untersagt, Geschenke oder persönliche Höflichkeiten, unabhängig von Betrag/Wert, von Vertretern von Vergabestellen anzunehmen.
Sollte ein Empfänger von Lieferanten, Beratern, Geschäftspartnern, Botschaftern oder anderen Personen Angebote von Vorteilen erhalten, muss er dies umgehend dem Verantwortlichen für die interne Prüfung melden.
Die Geschenke und geschäftlichen Höflichkeiten, die gewährt werden sollen, werden von der Handelsabteilung vorgeschlagen, die die Personen bestimmt, an die sie gerichtet werden sollen, und dürfen nur mit Genehmigung des Geschäftsführers jeder Gesellschaft erteilt werden.
Die Geschenke und geschäftlichen Höflichkeiten müssen in jedem Fall immer über nachverfolgbare Zahlungsmittel bereitgestellt werden.
Es ist jedoch untersagt, Geschenke und geschäftliche Höflichkeiten im Wert von mehr als 100,00 Euro zu gewähren, es sei denn, dies wurde zuvor vom Geschäftsführer jeder Gesellschaft genehmigt.
Sollte beschlossen werden, Geschenke über den angegebenen Betrag hinaus zu gewähren, muss der zuständige Vorgesetzte unverzüglich informiert werden und, in Bezug auf die Gap Med Società tra Professionisti S.p.A., die von dieser benannte Aufsichtsbehörde („OdV“). Es ist in jedem Fall untersagt, Geschenke und geschäftliche Höflichkeiten, unabhängig vom jeweiligen Wert, an Dritte zu gewähren, die den Gesellschaften ausdrücklich mitgeteilt haben, dass sie diese aufgrund ihrer Unternehmenspolitik nicht annehmen können.
Darüber hinaus ist es untersagt, Spenden und großzügige Geschenke an Lieferanten, Berater, Geschäftspartner, Botschafter und Vergabestellen zu gewähren.
Es ist schließlich untersagt, Erleichterungszahlungen (sog. facilitation payments) zu leisten, die darauf abzielen, die Erfüllung von Verpflichtungen und Leistungen zu beschleunigen/zu garantieren, auch wenn diese im Rahmen vertraglicher/beruflicher Beziehungen geschuldet werden.
Es bleibt jedoch vorbehalten, mit den Fachleuten Zahlungsbedingungen zu vereinbaren, die vor Marktnormen liegen.
Die Zahlungen müssen über nachverfolgbare Zahlungsmethoden erfolgen und durch Rechnungen oder mindestens durch Belege, die die erfolgte Geldbewegung belegen, unterstützt werden.
2.9 Aufmerksamkeit für den Service, die Vergabestellen und die Patienten
Um den Anforderungen der Vergabestellen gerecht zu werden und den bestmöglichen Service für diese und die Patienten zu gewährleisten, verpflichten sich die Gesellschaften, Professionalität, Pünktlichkeit, Verfügbarkeit, Höflichkeit, Zusammenarbeit und hohe Qualitätsstandards bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen zu gewährleisten.
Jeder Empfänger strebt im Rahmen des Managements der Beziehungen zu den Vergabestellen und im Einklang mit den Unternehmensverfahren/Richtlinien an, die maximale Zufriedenheit der Gegenparteien zu gewährleisten, indem er unter anderem umfassende, wahre und präzise Informationen über die angebotenen Dienstleistungen bereitstellt.
2.10 Vertrauliche Informationen und Datenschutz
Vertrauliche Informationen, die sich auf Daten oder Kenntnisse beziehen, die den Gesellschaften gehören, dürfen nur von autorisierten Personen erlangt, verwendet oder kommuniziert werden.
Beispielsweise umfassen vertrauliche Informationen: Arbeitsprojekte, Informationen über Know-how, operative Strategien, personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Listen von Lieferanten, Mitarbeitern und Gesundheitsberufen.
Darüber hinaus müssen die Empfänger, auch im Einklang mit der Datenschutzgesetzgebung, sich verpflichten, die Informationen, die sie generieren oder erlangen, zu schützen und jede unrechtmäßige oder nicht autorisierte Verwendung zu vermeiden.
Es ist untersagt, auf Informationssysteme Dritter zuzugreifen, deren Zugang nicht ausdrücklich gestattet ist, um Informationen zu beschaffen und/oder zu kopieren sowie Daten, die in diesen Systemen enthalten sind, zu verändern und/oder zu löschen.
Patientendaten müssen im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen (Verordnung 2016/679, auch bekannt als GDPR, und D.Lgs. 196/2003) behandelt werden.
2.11 Umweltschutz sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Gesellschaften vermeiden jede potenzielle Gefahrenquelle sowohl für Personen als auch für die Umwelt und setzen Ressourcen sorgfältig und vernünftig ein. In diesem Zusammenhang müssen die Prozesse, Räumlichkeiten und Arbeitsmittel den Vorgaben der Vorschriften zum Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz entsprechen.
Die Gesellschaften setzen sich dafür ein, einen hohen Standard an Schutz im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und verfolgen einen systematischen Ansatz, um sicherzustellen, dass alle Prozesse diesem Standard entsprechen.
Die Gesellschaften sorgen für Arbeitsbedingungen, die die individuelle Würde und psychische sowie physische Integrität respektieren, sowie für sichere und gesunde Arbeitsumgebungen im Einklang mit den geltenden Vorschriften und den Rechten der Arbeitnehmer.
Die grundlegenden Prinzipien und Kriterien, die die Entscheidungen der Gesellschaften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz leiten, sind folgende:
Risiken vermeiden;
Risiken bewerten, die nicht vermieden werden können;
Risiken an der Quelle managen;
den Stand der Technik berücksichtigen;
Gefährliche Dinge durch weniger gefährliche oder ungefährliche ersetzen;
Prävention planen, mit dem Ziel, ein kohärentes Gesamtpaket zu schaffen, das Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und den Einfluss von Faktoren des Arbeitsumfelds integriert;
die Arbeitnehmer schulen und ihnen angemessene Anweisungen geben.
Die Gesellschaften führen regelmäßig die notwendigen Analysen und Bewertungen der Risiken am Arbeitsplatz durch, setzen geeignete Vorsichtsmaßnahmen und Gefahrenkontrollen um und gewährleisten eine angemessene Schulung und Anleitung aller Mitarbeiter.
Im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und in Abstimmung mit den Vergabestellen beachten die Gesellschaften die Inhalte dieses Punktes 2.11 auch in Bezug auf die Einrichtungen, in denen die Gesundheitsberufe tätig sind.
2.12 Schutz des Unternehmensvermögens
Jeder Empfänger ist direkt und persönlich für den Schutz und die Erhaltung von Vermögenswerten – sowohl physisch als auch immateriell – sowie Ressourcen verantwortlich, die ihm zur Durchführung seiner Aufgaben anvertraut sind, sowie für deren Nutzung auf eine Art und Weise, die dem sozialen Interesse entspricht.
Kein Vermögen und keine Ressourcen, die den Gesellschaften gehören, dürfen für andere Zwecke verwendet werden, als die von den Gesellschaften selbst angegebenen.
Die Beeinträchtigung der Funktionsweise des telematischen oder IT-Systems oder der darin enthaltenen Daten und Informationen, die Installation und Nutzung von nicht genehmigter Software sowie die unrechtmäßige Vervielfältigung von Software und Datenbanken unter Verstoß gegen das Urheberrecht sind in keiner Weise erlaubt.
2.13 Antigeldwäsche- und Steuerregelungen
Die Gesellschaften gewährleisten die Einhaltung der Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die sich aus nationalen und internationalen Vorschriften sowie aus Gesetzen, Regelungen und Anordnungen der zuständigen Behörden in Bezug auf steuerliche und steuerliche Angelegenheiten ergeben.
2.14 Internes Kontrollsystem
Die Empfänger müssen sich der Existenz des internen Kontrollsystems des Unternehmens bewusst sein, das unter anderem das System von Befugnissen und Delegationen sowie die Verfahren/Richtlinien zur Sicherung der Geschäftsprozesse umfasst, die auch ein angemessenes System der Aufgabentrennung sicherstellen müssen. Das von den Gesellschaften eingeführte interne Kontrollsystem muss zur Erreichung der Unternehmensziele beitragen, im Einklang mit den geltenden Vorschriften und den Schutz des Unternehmensvermögens gewährleisten.
Die Verantwortung für die Schaffung eines effektiven internen Kontrollsystems ist auf allen operativen Ebenen geteilt; daher sind alle Mitarbeiter innerhalb der von ihnen ausgeführten Funktionen für die Definition, Umsetzung und das ordnungsgemäße Funktionieren der Kontrollen in Bezug auf die ihnen zugewiesenen organisatorischen Einheiten und Betriebsbereiche verantwortlich.
2.15 Respekt vor fairer Konkurrenz
Die Gesellschaften verpflichten sich, die Gesetze zum Schutz des Wettbewerbs einzuhalten, um einen fairen, freien und gesunden Wettbewerb zu fördern und unlautere und wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken zu ahnden.
2.16 Respekt vor dem von Gap Med Società tra Professionisti S.p.A. angenommenen Modell der Organisation, Verwaltung und Kontrolle
Die Mitglieder der Unternehmensorgane, die Führungskräfte, die Mitarbeiter und diejenigen, die im Auftrag von Gap Med Società tra Professionisti S.p.A. tätig sind, verpflichten sich, die Prinzipien des von der Gesellschaft gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 231/2001 angenommenen Modells der Organisation, Verwaltung und Kontrolle sowie die entsprechenden Umsetzungsverfahren/Richtlinien zu respektieren.
3. Personalmanagement
3.1 Auswahl und Einstellung von Mitarbeitern
Die Unternehmen erkennen Mitarbeiter und Humanressourcen im Allgemeinen als den Hauptfaktor für die Erreichung ihrer Ziele an und betrachten den beruflichen Beitrag, den sie leisten, innerhalb einer Beziehung, die auf Loyalität, Fairness und gegenseitigem Vertrauen basiert.
Die Einleitung des Auswahlprozesses für Personal hängt von der tatsächlichen Notwendigkeit ab, eine neue Ressource einzustellen.
Die Bewertung potenzieller Mitarbeiter erfolgt auf der Grundlage der Übereinstimmung der Kandidatenprofile mit den geschäftlichen Bedürfnissen. Zu diesem Zweck trifft die zuständige Funktion innerhalb der Grenzen der verfügbaren Informationen angemessene Maßnahmen, um Vetternwirtschaft, Nepotismus oder Formen von Klientelismus während der Auswahl- und Einstellungsphasen zu vermeiden und allen Interessierten gleiche Chancen zu garantieren.
Die angeforderten Informationen stehen in direktem Zusammenhang mit der Überprüfung der für das berufliche und psychologische Profil erforderlichen Aspekte und respektieren die Privatsphäre und Meinungen des Kandidaten.
Die Unternehmen verbieten die Einstellung und Beschäftigung von ausländischem Personal ohne Aufenthaltserlaubnis oder mit einer abgelaufenen Erlaubnis, für die innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens kein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde, oder mit einer widerrufenen oder aufgehobenen Erlaubnis.
Der Auswahlprozess wird dokumentiert, um eine spätere Rekonstruktion zu ermöglichen.
3.2 Beschäftigungsverhältnis
Die Unternehmen dulden keine Form von Zwangsarbeit – die als jede Arbeit oder Dienstleistung definiert ist, die von einer Person durch Zwang oder Drohung oder für die die Person nicht freiwillig geleistet hat – und/oder unregelmäßiger Arbeit.
Zum Zeitpunkt der Einstellung erhalten neue Mitarbeiter von den Unternehmen einen schriftlichen Arbeitsvertrag in einer Sprache, die sie verstehen, in dem die Bedingungen und Konditionen der Beschäftigung sowie die regulatorischen und Vergütungselemente vollständig festgelegt sind. Disziplinarische Richtlinien und Verfahren müssen klar definiert und den Arbeitnehmern umgehend mitgeteilt werden.
Die Unternehmen erlauben keine Einstellung von Mitarbeitern unter dem in den geltenden Vorschriften festgelegten Mindestalter.
3.3 Personalmanagement
Die Unternehmen garantieren allen Mitarbeitern und Mitarbeitern gleiche Chancen in Bezug auf Arbeit und Karriereentwicklung und vermeiden jede Form von Diskriminierung.
Die Unternehmen stellen die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu Arbeitszeiten, Ruhezeiten, wöchentlichem Ruhetag, obligatorischen Urlauben und Urlaub sicher.
Die Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitern ein Gehalt, das ausreicht, um dem Arbeitnehmer und seiner Familie ein würdiges Leben zu garantieren, gemäß den geltenden Vorschriften.
Die Unternehmen gewährleisten, dass die Sozialversicherungsbeiträge basierend auf den geltenden Vorschriften gezahlt und regelmäßig geleistet werden.
3.4 Politische und Gewerkschaftsorganisationen
Die Unternehmen leisten keine Beiträge an politische Parteien, Ausschüsse oder Organisationen.
Die Empfänger müssen anerkennen, dass jede Form der Beteiligung an politischen Aktivitäten auf persönlicher Basis, in ihrer Freizeit, auf eigene Kosten und gemäß den geltenden Gesetzen erfolgt.
Die Unternehmen pflegen eine kooperative und dialogorientierte Beziehung zu Gewerkschaften und Berufsverbänden im Einklang mit den Prinzipien der Fairness und Transparenz und gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den geltenden Tarifverträgen.
4. Beziehungen zu Gesundheitsfachkräften
Die in Punkt 3 skizzierten ethischen Grundsätze gelten auch für die Rekrutierung, Auswahl, Einarbeitungsphase, potenzielle Assoziation und das Management der Beziehungen zu Gesundheitsfachkräften, wobei die Besonderheiten und Eigenheiten des relevanten Vertrags- und/oder Assoziationsregimes respektiert werden.
Bei der Rekrutierung wird besonderes Augenmerk auf die berufliche Kompetenz im Zusammenhang mit dem relevanten Fachgebiet, die Qualifikationen und alle notwendigen Instrumente für die Ausübung des Gesundheitsberufs gelegt.
Gesundheitsfachkräfte, als Empfänger, stimmen der Annahme dieses Ethikcodes zu und halten sich vollständig daran, während sie Dienstleistungen bei den Auftraggebern und Einrichtungen erbringen, die von den Unternehmen verwaltet werden.
Gesundheitsfachkräfte sind direkt und persönlich verantwortlich für den Schutz und die Erhaltung von Vermögenswerten – sowohl materiell als auch immateriell – und Ressourcen, sei es materiell oder immateriell, die zu den öffentlichen Einrichtungen gehören, in denen sie ihre beruflichen Tätigkeiten ausüben.
Es ist untersagt, Vermögenswerte der öffentlichen Verwaltung (Ausrüstung, Medikamente, Werkzeuge, Computerwerkzeuge, Räume und Umgebungen) für andere Zwecke als die Erbringung von Pflegeaktivitäten (und damit verbundenen instrumentellen Aktivitäten) im Interesse der Unternehmen, der Auftragsvergabe und der Patienten zu verwenden.
5. Beziehungen zu Dritten
5.1. Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung und Aufsichtsbehörden
Die Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung können potenzielle Korruptionsrisiken für die Empfänger schaffen.
Die Unternehmen gehen mit der öffentlichen Verwaltung (örtliche Gesundheitsbehörden, öffentliche Krankenhäuser, lokale und staatliche Einrichtungen usw.) in verschiedenen Arten von Beziehungen auf der Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: institutionelle Beziehungen, Lobbying, kommerzielle Beziehungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Ausschreibungen und der Vergabe von Verträgen, Inspektionen, Audits, Kontrollen, Streitigkeiten, Anträgen auf Genehmigungen, Verwaltungsanordnungen/Akkreditierungen, Erwerb und Verwaltung öffentlicher Beiträge und Zahlungen.
Um das Auftreten von korrupten, betrügerischen oder sogar lediglich unangemessenen Episoden zu verhindern, müssen die Empfänger die folgenden ethischen Grundsätze einhalten:
Die Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung müssen in strikter Übereinstimmung mit den geltenden nationalen, europäischen und internationalen Gesetzen und Vorschriften sowie mit den Verfahren/Richtlinien, die zur Regelung dieser Bereiche angenommen wurden, durchgeführt werden.
Die Übernahme von Verpflichtungen und die Verwaltung von Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung und Aufsichtsbehörden unterliegen der sogenannten Trennung von Funktionen und sind ausschließlich den autorisierten Unternehmensfunktionen und -organisationseinheiten vorbehalten, basierend auf:
ihrem Bezug in internen Verfahren/Richtlinien;
Vollmachten, die durch Proxys oder Beschlüsse des Leitungsorgans jedes Unternehmens und von Personen mit entsprechenden Befugnissen erteilt werden;
allen spezifischen internen Delegationen, die von den vorgenannten ausgegeben wurden.
Potenzielle Interessenkonfliktsituationen müssen dem verantwortlichen Funktionsmanager oder dem Geschäftsführer jedes Unternehmens mitgeteilt werden.
Wann immer möglich, sollten mindestens zwei Personen in die Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung einbezogen werden.
Es ist untersagt, sich an Vermittler in den Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung zu wenden, es sei denn, es liegen spezifische Umstände vor, die vom Geschäftsführer jedes Unternehmens genehmigt werden.
Lobbying-Aktivitäten müssen vom Geschäftsführer jedes Unternehmens genehmigt und umgehend dem jeweiligen Leitungsgremium gemeldet werden, einschließlich der Anwesenden und der besprochenen Themen.
Es ist untersagt, die Herausgabe von vertraulichen/unberechtigten Informationen zu beantragen, die eine faire Behandlung in öffentlichen Beschaffungsverfahren beeinträchtigen könnten.
Es ist untersagt, falsche Dokumente zu erstellen/vorbereiten, die falsche Informationen enthalten oder anderweitig betrügerischen Charakters sind.
Es ist untersagt, öffentliche Mittel und Leistungen, die von der öffentlichen Verwaltung erhalten werden, für andere Zwecke zu verwenden.
Es ist untersagt, Erleichterungszahlungen zu leisten, die dazu dienen, die Erfüllung von Verpflichtungen oder die Ausstellung von gesetzlichen oder anderweitig geschuldeten Verwaltungsanordnungen zu beschleunigen.
Jede Anfrage nach Erleichterungszahlungen in Bezug auf Gap Med Società tra Professionisti S.p.A. muss umgehend dem Überwachungsgremium mitgeteilt werden.
Es ist untersagt, Aufzeichnungen, Protokolle, Buchhaltungsdokumente und jede Art von Dokumenten zu verbergen, zu zerstören oder zu ändern, zu lügen oder falsche Aussagen gegenüber den zuständigen Behörden zu machen.
Treffen, Diskussionen (zum Beispiel während der sogenannten unterstützenden Hilfe) und Inspektionen mit Vertretern öffentlicher Einrichtungen müssen protokolliert werden, um eine spätere Rekonstruktion zu ermöglichen.
Alle Inspektionen durch Vertreter öffentlicher Einrichtungen/Aufsichtsbehörden in Bezug auf Gap Med Società tra Professionisti S.p.A. müssen umgehend dem Überwachungsgremium gemeldet werden, einschließlich der Ergebnisse und etwaiger späterer Entwicklungen.
Es ist auch untersagt – auch über Vermittler – Vorteile (Geschäfts- und/oder Beschäftigungsmöglichkeiten usw.), Geld oder Geschenke an Führungskräfte, Beamte oder Mitarbeiter der italienischen oder ausländischen öffentlichen Verwaltung sowie an Vertreter von Aufsichtsbehörden oder deren Angehörige, sowohl italienische als auch aus anderen Ländern, anzubieten, es sei denn, es handelt sich um Waren oder Leistungen von geringem Wert, die 100,00 Euro nicht überschreiten.
Es ist untersagt, Geschenke und kommerzielle Höflichkeiten, unabhängig von ihrem Wert, an Vertreter von Auftraggebern unmittelbar vor oder nach der Durchführung von Ausschreibungen, Verträgen und/oder kommerziellen Geschäften anzubieten.
5.2. Beziehungen zu anderen Unternehmen und Wettbewerbern
Die Unternehmen fördern den Wettbewerb und fördern die Loyalität gegenüber Wettbewerbern und der Geschäftswelt im Allgemeinen. Die Unternehmen ermutigen den Austausch von Ideen, Know-how und Informationen und fördern, ohne jedoch wettbewerbswidrig zu sein, die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und Organisationen.
Die Unternehmen respektieren die Geschäftsgeheimnisse anderer Unternehmen und ihre Rechte an geistigem Eigentum, um auf faire, legale und transparente Weise zu konkurrieren.
Die Unternehmen lehnen jede Form von wettbewerbswidrigem Verhalten, einschließlich Verabredungen zur Preisgestaltung, Marktaufteilung oder andere wettbewerbswidrige Praktiken, entschieden ab und verhalten sich stets unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
6. Beziehungen zu Dritten
Die Unternehmen gehen bei der Auswahl und Pflege ihrer Dritten, einschließlich Lieferanten, Beratern, Freiberuflern, Verträgen und anderen Partnern, sicher, dass diese die in diesem Ethikcode dargelegten Prinzipien und ethischen Grundsätze einhalten.
Die Unternehmen pflegen eine faire und transparente Beziehung zu Dritten, die von Prinzipien der Fairness, Transparenz und dem Respekt für ihre wechselseitige Rolle geprägt ist.
7. Verwaltungs- und Rechnungsführung
Jeder Empfänger ist für die wahrheitsgemäße, vollständige, ordnungsgemäße, klare und genaue Führung der Buchhaltung verantwortlich. Die Aufzeichnungen müssen unter Einhaltung der geltenden Vorschriften erfolgen, um eine Rekonstruktion der durchgeführten Operationen zu ermöglichen und eine angemessen archivierte unterstützende Dokumentation zu gewährleisten.
Wer von Unterlassungen, Fälschungen oder Nachlässigkeiten bei den Buchführungsunterlagen oder den unterstützenden Dokumenten Kenntnis erlangt, muss dies unverzüglich seinem Vorgesetzten oder direkt dem Verantwortlichen der internen Revision (unter der E-Mail-Adresse internalaudit@gapmed.com) melden.
Für jede Aufzeichnung muss ein geeignetes System zur Rückverfolgbarkeit vorhanden sein, um jederzeit Kontrollen durchführen zu können, die die Merkmale und den Zweck der Transaktion bestätigen und aufzeigen, wer die Transaktion autorisiert, durchgeführt, registriert und überprüft hat.
In jedem Fall ist es verboten, Zahlungen in unnachvollziehbarer Form, unabhängig vom Grund, anzunehmen.
8. Verbreitung, Aktualisierung und Schulung zum Inhalt des Kodex
Die Unternehmen verpflichten sich, eine angemessene Kenntnis des Kodex zu fördern und sicherzustellen, indem sie diesen durch geeignete, effektive und angemessene Informations- und Kommunikationsmaßnahmen (z. B. durch Veröffentlichung auf der eigenen Website und Aufnahme eines Verweises auf den Kodex in die Verträge) an die Empfänger weitergeben.
Die Unternehmen verpflichten sich außerdem, Schulungssitzungen zum Inhalt des Kodex für ihre Mitarbeiter und Gesundheitsfachleute anzubieten.
Die Unternehmen sorgen für eine kontinuierliche Aktualisierung des Kodex, falls dies aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, gesetzlicher Vorschriften, der Umwelt oder der Unternehmensorganisation erforderlich oder angebracht ist.
9. Verstöße gegen den Kodex
Ein Verstoß gegen die Vorschriften dieses Kodex verletzt das Vertrauensverhältnis zwischen dem Empfänger und jedem Unternehmen und kann zu disziplinarischen Sanktionen sowie zu Maßnahmen gegen den Empfänger führen. Diese Sanktionen sind im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und den vertraglichen Regelungen, einschließlich einer möglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Geschäftsbeziehung.
Alle Empfänger sind verpflichtet, Verstöße gegen den Kodex über die von den Unternehmen bereitgestellten Kanäle zu melden:
– Per direkter E-Mail an den eigenen Vorgesetzten; – Per direkter E-Mail an den Vorsitzenden des Überwachungsorgans (OdV).
Meldungen können auch anonym erfolgen und sollten die betreffenden Tatsachen und Personen detailliert beschreiben.
Die Nichterfüllung der Meldepflicht oder absichtliche Falschangaben stellen ebenfalls einen Verstoß gegen den Kodex dar und rechtfertigen die Anwendung disziplinarischer Maßnahmen.
Die Unternehmen schützen gutgläubige Hinweisgeber vor jeglicher Form von Vergeltung, Diskriminierung oder Benachteiligung aufgrund der Meldung, unbeschadet des Rechts der Betroffenen, sich zu schützen, falls der Hinweisgeber für falsche Aussagen straf- oder zivilrechtlich haftbar gemacht wird. Die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und der Informationen wird in allen nachfolgenden Kontexten der Meldung gewährleistet, vorbehaltlich gesetzlicher Verpflichtungen und zum Schutz der Rechte der Unternehmen oder von Personen, die fälschlicherweise oder in böser Absicht beschuldigt wurden. Eine Meldung gilt als gutgläubig, wenn sie auf einer angemessenen, auf Tatsachen gestützten Überzeugung beruht.